ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Firestorm Digital GmbH
1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN/GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen der Sebastian Thalhammer / Firestorm Digital GmbH, Großstroheim 2, 4074 Stroheim, UID: ATU79246825 (FIRESTORM) gegenüber Unternehmen (KUNDE bzw. KUNDEN) in der geltenden Fassung. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Die FIRESTORM schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden AGB ab. Der KUNDE anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der KUNDE auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN widerspricht die FIRESTORM ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des KUNDEN durch die FIRESTORM bedarf es nicht.
1.5. Änderungen der AGB werden dem KUNDEN bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der KUNDE den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der KUNDE in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.6. Die Angebote von FIRESTORM sind freibleibend und unverbindlich.
2. UMFANG DES AUFTRAGES/STELLVERTRETUNG
2.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Leistung von der FIRESTORM umfasst jedoch keine rechtliche und steuerliche Beratung. Für diese hat der KUNDE Berater aus diesen Bereichen beizuziehen.
2.2. Auf Wunsch des KUNDEN ist die FIRESTORM bereit, im Namen und auf Rechnung des KUNDEN steuerliche und rechtliche Beratungsleistungen einzuholen. Die FIRESTORM übernimmt dafür jedoch keine Haftung.
2.3. Die FIRESTORM ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die FIRESTORM selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem KUNDEN.
2.4. Der KUNDE verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die FIRESTORM zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der KUNDE verpflichtet sich, diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen zu beauftragen, die auch die FIRESTORM anbietet. Der KUNDE verpflichtet sich, für jede Verletzung dieser Verpflichtung eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 30% des gesamten vereinbarten Entgeltes für den jeweiligen Beratungsvertrag zu bezahlen.
3. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES KUNDEN / VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG
3.1. Der KUNDE sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2. Der KUNDE hat die FIRESTORM auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend zu informieren.
3.3. Der KUNDE sorgt dafür, dass der FIRESTORM auch ohne deren besondere Aufforderung alle zur Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht und ohne unnötigen Aufschub zur Verfügung gestellt werden.
4. SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT
4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der FIRESTORM zu verhindern.
5. BERICHTERSTATTUNG / BERICHTSPFLICHT
5.1. Die FIRESTORM wird dem KUNDEN über den Fortschritt bei der Erfüllung des Vertrages regelmäßig Bericht erstatten.
5.2. Fristen und Termine für die Leistungserbringung werden für jeden Vertrag gesondert vereinbart und können aus wichtigem Grunde von der FIRESTORM einseitig verlängert werden.
5.3. Die FIRESTORM ist bei der Herstellung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenen Gutdünken und in eigener Verantwortung.
6. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
6.1. Die Urheberrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den von der FIRESTORM, ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere Angebote, Schulungsunterlagen, Berichte, Analysen etc.) verbleiben bei der FIRESTORM.
6.2. Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der FIRESTORM sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der FIRESTORM zulässig.
6.3. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die von der FIRESTORM erbrachten Leistungen ohne Zustimmung zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
6.4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die FIRESTORM zur sofortigen Vertragsauflösung.
7. REFERENZHINWEIS
7.1. Die FIRESTORM ist berechtigt, auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1. Die Leistungen der FIRESTORM basieren auf spezifischen Branchenerfahrungswerten. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
8.2. Gewährleistungsansprüche erlöschen spätestens sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
9. HAFTUNG / SCHADENERSATZ
9.1. Die FIRESTORM haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9.2. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen.
10. GEHEIMHALTUNG/DATENSCHUTZ
10.1. Die FIRESTORM verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des KUNDEN.
10.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht zeitlich für drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
11. HONORAR / FÄLLIGKEIT / RECHNUNGSLEGUNG
11.1. Die FIRESTORM erhält ein Honorar gemäß Vereinbarung falls nicht anders vereinbart.
- 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
- 70% nach Erbringung der Leistung
11.9. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
12. DAUER DES VERTRAGES/VORZEITIGE AUFLÖSUNG
12.1. Das Vertragsverhältnis endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.
12.2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigen Gründen auflösen.
13. WEBSHOP
13.1. Angebote im Webshop sind unverbindlich.
13.5. Zahlungen erfolgen in Euro.
13.7. Folgende Zahlungsmethoden werden angeboten:
- Rechnung Vorkasse
- SEPA Lastschrift
- Kreditkarte
- EPS Überweisung
- SOFORT
- Paypal
14. STORNO- UND RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Bis 3 Wochen vor Termin: keine Stornogebühren.
Bis 14 Tage vor Termin: 50% Stornogebühren.
Ab dann: 100% Stornogebühren.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
15.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der FIRESTORM.
15.3. Vertragssprache ist Deutsch.